Benutzungsordnung kurz gefasst
Allgemeines
Die Bibliothek im Beruflichen Schulzentrum ist eine Einrichtung des Landkreises Göppingen. Sie dient der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.
Anmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Personal- oder Schülerausweises mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Bibliotheksausweis kostet 1€. Mit Ihrer Unterschrift kennen Sie die Benutzungsordnung an.
Angebote
Bücher, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, Videos, DVDs, Sprachkurse, Hörbücher, Karten, Noten, Spiele, Comics, Kassetten, eMedien
Leihfristen
Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Sie bis auf wenige Ausnahmen unbegrenzt Medien entleihen. Aber pro Ausweis maximal: 5 CDs, 3 Videos, 3 DVDs.
Die Leihfrist beträgt für
| Bücher und Hörbücher | 4 Wochen |
| CDs, CD-ROMs, Zeitschriften, Spiele, Comics und Karten | 2 Wochen |
| Videos und DVDs | 1 Woche |
| eMedien | 1 Stunde bis 7 Tage |
Verlängerung
Die Leihfrist können Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail bis zu 3x verlängern, ausgenommen davon sind Videos und DVDs sowie vorgemerkte Medien.
Vormerkung
Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden, bei CDs, Videos und DVDs fällt pro Medium eine Gebühr von 1€ an.
Ausleihe durch eine andere Person
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Weitergabe des Ausweises sowie der entliehenen Medien ist nicht gestattet, für eingetretene Schäden haftet der eingetragene Benutzer.
Verlust Medien
Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie als der Entleiher das Medium ersetzen. Der Schadenersatz bemisst sich nach den Kosten des Anschaffungspreises. Bei Verlust von Begleitmaterial zu den Medien muss das gesamte Medium ersetzt werden.
Mahngebühr
1. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 7 Tage
2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 21 Tage
3. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 28 Tage
Ausgenommen: Videos und DVDs werden frühestens ab dem ersten Tag gemahnt. Pro ausgedruckten Mahnbrief wird eine Gebühr von 1€ erhoben. Nach erfolgloser 3. Mahnung wird über das Landratsamt Göppingen das förmliche Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Internetzugang
Die PC-Arbeitsplätze können Sie nur als Bibliotheksbenutzern mit gültigem Bibliotheksausweis nutzen. Den Ausweis müssen Sie jedes Mal vorlegen.
Sonstige Regeln
Sie verhalten sich in der Bibliothek ruhig und hindern niemanden in der Nutzung der Bibliothek. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein. Essen, Trinken und Rauchen sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Benutzungsordnung
Inkrafttreten: Die Benutzungsordnung gilt seit dem 16. April 2007.
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